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In den großen Städten (später Statutarstädten) gab es oft schon sehr früh ein Meldewesen. In Wien wurde es mit der Stadtordnung von 1526 durch Erzherzog Ferdinand I. (später Kaiser des Hl. Röm. Reichs) eingeführt. Es enthielt Bürger, Inwohner und Tagwerker, aber noch keine Fremden.
Am 15. Juli 1564 erließ Kaiser Ferdinand I. eine Instruktion für den Stadtanwalt zur Handhabung der polizeilichen Ordnung. Erstmals ist darin von einer schriftlichen Anmeldung von Fremden mittels “zetln” die Rede. Die bis heute existierenden "Meldezettel" waren damit erfunden.

Das Meldewesen für die 1848/1849 eingericheten Landgemeinden in Österreich wurde erstmals per Ministerialverordnung vom 15. Februar 1857 RGBl. Nr. 33/1857 festgelegt.
Mit RGBl 33/1869 vom 5. Mai 1869 wurde es präzisiert und enthielt die allgemeine Meldepflicht in Städten und verkehrsreichen Orten. In den anderen Gemeinden mußten nur Fremde, Fabriksarbeiter, Gewerbsleute und Dienstboten angemeldet werden.
D.h. die Meldepflicht wurde schrittweise eingeführt und deshalb beginnen die Meldekarteien in den einzelnen Gemeinden zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Die Wiener Meldezettel sind im Wesentlichen nur ab 1910 erhalten.
In anderen Gemeinden Österreichs reichen die Meldekarteien aber oft weit in die zweite Hälfte des 19. Jht. zurück.

 

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