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Die Staatsform, also die Regeln, nach denen die alten Österreicher zusammenlebten hat sich über die Jahrhunderte immer wieder geändert. Das ist für historische und genealogische Forschungen von sehr großer Bedeutung.

Hier eine Übersicht über diese Phasen:

Alle Leser sind eingeladen, mir ihre Erfahrungen und ihre Sicht der Dinge zu schreiben und mich auf Fehler und Irrtümer meinerseits aufmerksam zu machen:

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Ich werde diese Sammlung immer wieder überarbeiten und verbessern.

bis 1620: STÄNDISCHE EPOCHE

Vom Hochmittelalter bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges waren die Landtage die entscheidende Kraft in den habsburgischen Ländern. Die Landtage waren die regelmäßigen, meist jährlichen, Versammlungen der Landstände. Je nach Land waren dort der Prälatenstand (also die Bischöfe, sowie die Äbte bzw. Pröbste der großen Stifte und Klöster), der Herrenstand (also die Grafen und Freiherrn, die auch Herrschaftsbesitzer waren), der Ritterstand (also der niedere grundbesitzende Adel) und die Städte vertreten, in manchen Ländern auch der Bauernstand. Die Habsburger als Landesherrn beriefen diese Landtage zwar ein und saßen ihnen vor, die zentralen Entscheidungen, vor allem über die Finanzen, wurden aber von den Ständevertretern getroffen. In manchen Ländern wählten die Landtage auch die Landesfürsten. In Böhmen fühlten sich die Ständevertreter so mächtig, daß sie den 1617 gewählten König Ferdinand 1618 wieder absetzten. Das war der Auftakt zum Dreißigjährigen Krieg.

Diese Territorien gehörten alle entweder zum Heiligen Römischen Reich oder zum Reich der heiligen Stephanskrone (Ungarn). Eine gemeinsame politische Vertretung der habsburgischen Länder gab es nicht.

 

1620 - 1700: WACHSENDER ABSOLUTISMUS

Mit der Niederlage der böhmischen Ständearmee bzw. der 'verneuerten Landesordnung' von 1627 ging in den 'Ländern der Wenzelskrone' (Böhmen, Mähren, Schlesien, beide Lausitzen) die ständische Zeit zu Ende. Aus der Wahlmonarchie Böhmen wurde eine habsburgische Erbmonarchie. Das, und der lange Krieg, stärkte die Machtstellung der Habsburgerherrscher auch in den anderen 'Erbländern'. Nach dem Friedensschluß von 1648 wurden erstmals nicht alle Regimenter wieder aufgelöst, sondern einige, unter der Kontrolle der Habsburgerkaiser, als erstes 'stehendes Heer' in Friedenszeiten unter Waffen gehalten.

Die Landtage wurden zwar weiterhin einberufen, ihre Macht schwand aber immer mehr dahin. Die Dauerkriege gegen das vorrückende Frankreich im Westen und das vorrückende Osmanische Reich im Osten verstärkte diese Entwicklung noch. Ab dem 'Großen Türkenkrieg' (1683 - 1699) unterhielten die Habsburger eine riesige, dauerhafte Armee. Den Landtagen blieb nichts anderes übrig, als diesen ständigen Machtgewinn der Habsburgerfürsten hinzunehmen. Sie bleiben zwar existent, ihre Tagungen sanken immer mehr zu reinen Formalhandlungen herab.

 

1700 - 1806: ABSOLUTISMUS

Mit den militärischen und politischen Triumphen von 1699 und 1718 (Rückgewinnung Ungarns), erlosch der letzte Einfluß der Landtage. Ihre Tagungen waren nun reine Alibihandlungen. Die Habsburgerherrscher Leopold I., Joseph I., Karl VI., Maria Theresia, Joseph II., Leopold II. und Franz II. regierten nun absolut - eine Kaiserdiktatur ohne jedes Mitspracherecht von Adel, Klerus und Volk.

Diese Kaiserdiktatur war anfangs klerikal, dann von der Aufklärung ("alles für das Volk, nichts durch das Volk") geprägt und schließlich, in der Schlußphase, vom kometenhaften Aufstieg Napoleons überschattet. Die Hofkanzleien der einzelnen Länder wurden allmählich zusammen-, vor allem nach Wien verlegt. Trotz dieser systematischen Zentralisierung blieben die einzelnen Länder nominell selbstständig und nur durch die Person des Herrschers verbunden. Hofdekrete wurden für jedes Land einzeln erlassen.

 

1806 - 1848: KAISERTHUM ÖSTERREICH und DIKTATUR METTERNICHS

1804 ernannte sich Napoleon selbst zum 'Kaiser der Franzosen'. Kaiser Franz zog nach und ließ sich, zusätzlich zum Römische Kaiser auch zum 'Kaiser von Österreich' proklamieren. Damit wurde erstmals ein alle habsburgischen Länder umfassender Staat begründet, auch wenn dessen Umfang umstritten blieb. Mit der 1806 erfolgten Gründung des 'Rheinbundes', eines Kranzes französischen Satellitenstaaten im Westen und Süden des 'Heiligen Römischen Reiches', die gleichzeitig das Reich verließen, war das Heilige Römische Reich am Ende und Kaiser Franz II. legte die Reichskrone nieder.

Nun war das 'Kaiserthum Österreich' Realität geworden. Erstmals gab es auch ein gemeinsames 'Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch' (1811). In der Praxis handelte es sich um die fortgesetzte Kaiserdiktatur Kaiser Franzes, der sich nun der I. nannte und zunehmend um die Diktatur Wenzel Fürst Metternichs, der 1821 offiziell zum Staatskanzler ernannt wurde. Mit dem Tod des Kaisers 1835 und der Thronbesteigung seines minder begabten Sohnes Ferdinand I. wuchs die Machtstellung Metternichs noch an, der mittels seines Polizeiapparates das riesige Habsburgerreich regierte. Die Landtage wurden noch immer jährlich einberufen, besaßen aber unverändert keine Macht.

 

1848 - 1849: REVOLUTION

Mit den Revolution von 1848, zuerst in Mailand, dann in Prag, in Wien und schließlich in großen Teilen Ungarns brach die Herrschaft Metternichs schlagartig zusammen. Die alten Landtage wurden formell aufgelöst und ein erstes demokratisches Parlament gewählt, dem allerdings die ungarischen und italienischen Länder fern bleiben. Diese erste Demokratie war zwar noch auf die adeligen, bürgerlichen und bäuerlichen Schichten beschränkt, es arbeitete aber, zuerst in Wien, dann in Kremsier, eine durchaus demokratische Verfassung aus, die allerdings nie in Kraft treten konnte, weil der neue Kaiser Franz Joseph I., der seinen Onkel abgelöst hatte, es gewaltsam auflösen ließ.

 

1849 - 1860: NEOABSOLUTISMUS

Kaiser Franz Joseph erließ 1849 eine eigene Verfassung (oktroyierte Märzverfassung), ließ die ungarische Revolte mit russischer Hilfe gewaltsam niederschlagen und hob mit Jahresende 1851 (Silvesterpatent) auch diese aufgezwungene Verfassung auf. Der Absolutismus war damit wiederhergestellt. Allerdings blieben zentrale Errungenschaften der Revolution, wie die Bauernbefreiung, die Trennung von Justiz und Verwaltung, die Geschworenengerichte, die einheitliche Staatsbürgerschaft, das einheitliche Zollsystem und die Gemeindeautonomie weiterhin aufrecht. Es war also keine Rückkehr ins Biedermeier.

Dies kurze Spanne des Neoabsolutismus endete 1859 mit der militärischen Niederlage gegen Frankreich und Savoyen (Solferino).

 

1860 - 1867: KONSTITUTIONELLE GESAMTMONARCHIE

Mit dem Oktoberdiplom von 1860 begann eine Experimentier- und Verhandlungsphase. Neue Landtage wurden gegründet, in die sowohl Großgrundbesitzer (der mittlere Adel und die Kirche), Handels- und Gewerbekammern, Städte und Landgemeinden gewählte Vertreter entsandten. Die besitzlosen Schichten blieben von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen.

 

1867 - 1918: KONSTITUTIONELLE DOPPELMONARCHIE

Nach der neuerlichen militärischen Niederlage von 1866, diesmal gegen Preußen und Italien, endete diese Übergangsphase.

1867 erfolgte der 'Ausgleich' mit Ungarn, das damit eine eigener Staat wurde. Das 'Kaiserthum Österreich' war also zu Ende, die Doppelmonarchie 'Österreich-Ungarn', die recht kurze 'k.u.k.-Zeit' begann. Die Staaten Österreich (offiziell: Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder, Kürzel: k.k.) und Ungarn (offiziell: Die Länder der heiligen Stephanskrone, Kürzel: k.u.) existierten nebeneinander, lediglich die Außenpolitik und die k.u.k.-Armee und -Marine wurden gemeinsam betrieben und über das gemeinsame k.u.k.-Finanzministerium finanziert.

Beide Staaten waren konstitutionelle Monarchien mit gewählten Parlamenten. Während in Österreich das Kurienwahlrecht schrittweise abgeschafft wurde und 1897 das allgemeine Männerwahlrecht sowie 1907 das allgemeine gleiche Männerwahlrecht eingeführt wurde, verharrte Ungarn in seiner oligarchischen Tradition. Die 300 großen Magnatenfamilien beherrschten diesen Staat, in dem nur ein kleiner Teil der Bevölkerung wahlberechtigt war und die nichtungarischen Völker zunehmend unterdrückt wurden. Dagegen gab es in Österreich acht gleichberechtigte Staats- und Amtssprachen und ein autonomes Bildungs- und Kulturwesen auch für kleine Völker wie beispielsweise die Ladiner.

Die heute vielbeschworene, vielgelobte und oft verteufelte (Schlagwort "Völkerkerker") Doppelmonarchie 'Österreich - Ungarn' war also ein sehr heterogenes Gebilde, das durch die Annexion Bosnien - Herzegowinas 1908 als gemeinsamen Besitz mit eigenem gewählten Landtag noch komplizierter wurde.

 

1918 - 1920: REPUBLIK DEUTSCHÖSTERREICH

Mit der militärischen Niederlage im Ersten Weltkrieg ging die 636jährige Herrschaft der Habsburger zu Ende. Die Republik Deutschösterreich wurde ausgerufen, eine Konzentrationsregierung aller großer Parteien unter der Führung der Sozialdemokraten wollte das geschlossene deutsche Sprachgebiet im Westen der Monarchie zu einem Staat formen und diesen dann an die Weimarer Republik, das Deutsche Reich war ja ebenfalls zur demokratischen Republik geworden, anschließen. Diese Absicht wurde von den Siegermächten in Paris vereitelt, letztlich umfaßte die junge Republik nur 6 der 10,5 Millionen Deutschösterreicher, durfte sich nicht an die deutsche Republik anschließen und mußte auch das "Deutsch" aus dem Staatsnamen streichen.

 

1920 - 1934: 1. REPUBLIK

Mit der neuen Verfassung von 1920 und deren grundsätzliche Überarbeitung 1929 gab sich die Republik Österreich ein demokratisch - föderalistisches Fundament. Begleitet und bedingt durch anhaltende wirtschaftliche Probleme (Inflation, Bankenkollaps, Völkerbundanleihe usw.) gelang kein Ausgleich zwischen den drei großen politischen Lagern und die Republik konnte sich nicht konsolidieren. Sozialdemokraten und Deutschnationale strebten unverändert nach dem Anschluß an das Deutsche Reich, Christdemokraten und Legitimisten (Monarchisten) träumten von der Wiederherstellung der Donaumonarchie oder zumindest einer Konföderation der Donaustaaten. Politische Unruhen waren alltäglich, die benachbarten Großmächte Italien, Deutsches Reich, aber auch die CSR versuchten in Wien mitzuregieren.

 

1934 - 1938: AUTORITÄRER STÄNDESTAAT

1933 schaltete die christdemokratische Regierung Dollfuß, sie regierte in Koalition mit dem Landbund und dem Heimatschutz, die nach Deutschland bzw. Italien ausgerichtet waren, das Parlament aus und regierte autoritär weiter. Aufstände der Sozialdemokraten und der Nationalsozialisten dagegen (Februar bzw. Juli 1934) scheiterten rasch. Die Christdemokraten errichteten nun ganz offen eine christlich orientierte Diktatur mit der 'Vaterländischen Front' als Staatspartei. Außenpolitisch stützten sie sich dabei auf das faschistische Italien, das so hoffte in Mitteleuropa an Einfluß zu gewinnen. 1934 wurde eine ständische Verfassung verkündet, aber nie ernsthaft umgesetzt.

Der Widerstand des sozialdemokratischen, des nationalsozialistischen und des großdeutschen Lagers gegen diese semifaschistische Diktatur wuchs an, wobei auch die Weltwirtschaftskrise, die Österreich 1933 voll erfaßte, zur weiteren Destabilisierung beitrug.

 

1938 - 1945: ANNEXION DURCH DAS DEUTSCHE REICH

1938 marschieren Truppen des inzwischen nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich ein. Die ständestaatliche Regierung protestierte zwar dagegen, schreckte aber vor militärischem Widerstand zurück. Massenverhaftungen schon in den ersten Tagen machten jeden ernsthaften weiteren Widerstand unmöglich und der 'Anschluß' wurde in einer Pseudo-Volksabstimmung (es gab keine Möglichkeit für ein 'Nein' zu werben, jedes kritische Wort führte zu sofortiger Verhaftung) abgesegnet.

Mit der fortdauernden Annexion und Gleichschaltung, der Auslöschung des Begriffes 'Österreich' und besonders nach dem Kriegsbeginn 1939 wuchs aber das Österreichbewußtsein in allen sozialen Schichten und in allen Regionen Österreichs.

 

1945 - 1955: 2. REPUBLIK - BESATZUNGSZEIT

Mit der militärischen Niederlage und dem Ende des Deutschen Reiches 1945 war es daher Konsens zur unabhängigen Republik Österreich zurückzukehren. Auf eine große Mehrheit aus dem christlichen und sozialdemokratischen Lager gestützt, wurde die Republik wiederbegründet und trotz der katastrophalen Zustände nach Kriegsende glaubte die Bevölkerung nun an diesen Staat und stand zu ihm. Noch 1945 gab es erste freie Wahlen und damit nach 12 Jahren wieder ein demokratisch legitimiertes Parlament. Die politische Macht lag freilich bei den vier Besatzungsmächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich, ohne deren Zustimmung kein Gesetz erlassen und keine Regierung angelobt werden durfte. Es handelte sich also um eine eingeschränkte Souveränität.

 

seit 1955: 2. REPUBLIK

Mit dem Abschluß des Staatsvertrages 1955 und dem folgenden Abzug der Besatzungstruppen erlangte die Republik Österreich wieder die volle Souveränität und wurde in die UNO aufgenommen.

Nach Jahrzehnten der Lage direkt am Eisernen Vorhang, der Europa in zwei Teile geschnitten hatte, wirkte der Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen (1989 - 1991) befreiend, die historischen Kontakte in die östlichen Nachbarstaaten konnte nun wiederbelebt werden. 1995 trat Österreich der EU bei.

 

Es ist für die genealogische und geschichtliche Forschungen sehr wichtig, mit welcher Staatsform man es zu tun hat, denn nur so kann man die Suche sinnvoll aufbauen und die gesuchten Unterlagen finden.


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