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1. ERBRECHT BEI BAUERN

"Der Vater vererbt seinen Hof immer an den ältesten Sohn und dieser wieder an seinen Ältesten usw.", so ein sehr hartnäckiges Klischee bei fast allen Einsteigern in die Genealogie.

Dieses Erbrecht nach der Erstgeburt galt zwar durchaus in manchen Adelskreisen, für die Bauern war es dagegen die Ausnahme.

Besonders praktische Faktoren sprachen gegen diese Erbfolge. So waren die Eltern meist noch relativ jung und rüstig, wenn der Älteste erwachsen wurde und hatten deshalb oft wenig Lust sich auf's Altenteil zurückzuziehen. Daher verließen die älteren Kinder meist die elterliche Bauernwirtschaft, heirateten in einen anderen Hof ein oder kauften sich (mit elterlicher Hilfe) an. Eltern, die zeitgleich mit ihren älteren Kindern als Bauern tätig waren, waren also keine Seltenheit.

Geerbt haben deshalb meist die jüngeren Kinder, denn dann waren die Eltern altersbedingt eher bereit die Bauernwirtschaft zu übergeben.

Und natürlich haben auch Töchter geerbt – auch wenn Söhne vorhanden waren. Es blieb den Eltern überlassen, wem sie den Hof letztlich überließen. Die Grundherrschaften (vor 1850) haben auf die Erbfolge relativ wenig Einfluß genommen. Ihnen war es lediglich wichtig, daß die Steuern und Abgaben (z.B. das Anschreibgeld) weiter geflossen sind, wer diese bezahlt hat, war zweitrangig.

Im 17. und 18. Jht. war die häufigste Form der Hofübergabe aber nicht die an Kinder, sondern an die überlebenden Ehegatten. Ein Ehepartner starb, der Überlebende fertigte die Kinder aus dieser Ehe ab und heiratete wieder. Dieser neue Ehepartner war meist deutlich jünger, überlebte, erbte und heiratete seinerseits wieder. Mir sind Beispiele aus Niederösterreich bekannt, daß Bauernwirtschaften über 150 Jahre hinweg immer nur an überlebende Ehegatten gingen, kein einziges Mal also ein Kind übernehmen konnte. Aber natürlich war auch das nicht immer und überall so.

Es gab eben keine allgemein gültigen Regeln.

Ab 1812 galten auch hier die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB)  https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_b%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch